Domizilbehandlungen

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Therapie in der Praxis nicht möglich ist. Soweit es unsere Auslastung zulässt, kommen wir sehr gerne auch zu Ihnen nach Hause und behandeln Sie in Ihrer gewohnten Umgebung. Um eine Domizilbehandlung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine entsprechende Verordnung von Ihrem Arzt und eine Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse, damit auch die Wegzeit-Entschädigung übernommen wird.
Wir kümmern uns gerne darum bei Ihrer Krankenkasse eine entsprechende Kostengutsprache für die Übernahme dieser Zusatzkosten einzuholen.
Aus organisatorischen Gründen können wir die Domizilbehandlungen nur für Patienten anbieten, die wir innerhalb von 10 Minuten erreichen können.